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Bekleidungs
-
,Effekten
-
undAuszeichnungs
-
ordnung
desSchützenvereins
-
Lindenstadt
-
Ludwigsluste.V.
GegebenimJahre1991undinderErgänzungvom
Jahre2004
I.Bekleidungsordnung
1.DieSchützentracht,isteineTrachtderSchützinnenundSchützen,
siedokumentiertdieVerbundenheit,TreueundÜbereinstimmung
mitdemBrauchtumundder
Tradition
desSchützenwesens.
2.DieSchützent
racht,istdasEhrenkleidunsererMitgliederdes
Schützenvereins
-
Lindenstadt
-
Ludwigsluste.V.undwirdzu
besonderenAnlässengetragen.
3.JedesMitgliedunseresSchützenvereinssiehtesalsseinePflichtan,
eineSchützentrachtinnerhalb
einesJahres,nachBeginnderMit
-
gliedschaftimVerein,zuerwerben.
4.DieSchützentrachtunseresSchützenvereinsbestehtaus:
Schützenjacke;Hosebzw.Rock;Hemdbzw.Bluse;Krawatte;Hut.
ZubesonderenAnlässenkönnendieDamenaucheinTrachten
-
kleidtragenunddieHerrenstatteinerKrawatteeineFliege.
5.DieSchützentrachtwirdzufolgendenAnlässengetragen:
-
Jahres
-
undHalbjahresversammlung;
-
Wahlversammlung;
-
Königsschuß,Königsproklamation
undKönigsball;
-
Schützenummärsche;
-
Freundschafts
-
undTra
d
itionstreffenmitanderenVereinen;
-
Auszeichnungsveranstaltungen;
-
AufAnordnungdesVorstandes.
6.
DieHerrentragen:
-
einemittel
graueSchützenjackemitgrünemTuchkragen,
-
schwarzeStoffhose,
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-
2
-
-
schwarzeSchuhe,
-
weißesHemdmitkurzenbzw.langenÄrmel,
-
grüneSchützenkrawattemitSchützenemblem,zufeierlic
hen
Anlässenkannaucheineweißebzw.grüneFliegegetragenwerden,
-
graumelierterSchützenhutmitdunkelgrünemHutbandeiner
AdlerflaumfederundeinerRosettemitAbzeichen.
DieDamentragen:
-
einefigurbetonte,mittelgraueSch
ützenjackemitgrünemTuch
-
kragen,
-
schwarzerRockoderschwarzeStoffhose,
-
schwarzeSchuhe,imSommerkönnenauchweißeSchuhegetragen
werden,
-
weißeBluseoderweißesHemd,
-
graumelierterSchützenhutmitdunkelgrünemHutbandeinerAdler
-
flaumfederundeinerRosettemitAbzeichen,
-
einTrachtenkleid.
7.ZumSchießwettkampfundzumSchießtrainigkannderSchützen
-
pullover
bzw.dieSchützenwestegetragenwerden.
Dazuistesnichterforderlich,eineschwarzeStoffhoseundschwarze
Schuhezutragen.
8.DieSchützentrachtkannauchohneHutgetragenwerden,dieseslegt
dannderVorsitzendebzw.derVerantwortlich
efürdenAnlaßfest.
II.Effektenordnung
1.MitderEffektenordnungwirddieStellungbzw.derRangeines
SchützenmitgliedesimSchützenwesenangezeigt.
2.InunseremSchützenverein
-
Lindenstadt
-
Ludwigsluste.V.wird
dieStellungbzw.der
RangdurchdasTragenvonSchulterstückenund
Ärmelstreifenwiefolgtangezeigt:
-
Vorsitzender:
MajorsgeflechtgoldfarbigaufgrünemFilzmitLasche.
-
Vorstand
-
mitglied:
MajorsgeflechtsilberfarbigaufgrünemFilzmitLasche.
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-
3
-
-
Mitglied:
Schulterstück4
-
streifiggrün
-
silberaufgrünemFilzmit
Lasche.
DieSchulterstückewerdenaufderSchützenjacke,siekönnenauchauf
einemweißenHemd
,getragenwerden.
3.AnderSchützenjackewirdalsKragenspiegeleinvierblättriges
EichenblattmitzweiEichelngetragen.
DerVorsitzendeträgtdieKragenspiegelinGold.
VorstandsmitgliederundMitgliedertragenSilber.
4.Das
VereinsabzeicheninStoffwirdaufdemlinkenOberarmder
Schützenjackebzw.weißemHemdgetragen.
MitgliedervonmehrerenVereinenkönnendiejeweiligenVereins
-
abzeichenuntereinanderwieo.g.tragen.
5.DieFunktionunddieMitgliedschaft
imVorstanddesSchützenvereins
wirddurchTrageneinesÄrmelstreifensamlinkenÄrmelder
Schützenjackeangezeigt.
DerÄrmelstreifenistdunkelgrün,ca.4,5cmbreit,45cmlang,in
Blockschriftsilberlurexundwird10cmvonderUnterkant
edeslinken
Ärmelsangenäht.
DerVorsitzendeträgtdenÄrmelstreifeningoldlurex.
6.InAnerkennungihrergeleistetenArbeitimVorstanddesSchützen
-
vereinstragenMitglieder,dieausdemVorstandausscheiden,auch
weiterhinihregolde
nenbzw.silbernenMajorgeflechtsschulterstücke.
AusgeschiedeneVorstandsmitgliedermüssennurdenÄrmelstreifen
ablegen.
III.EhrungenundAuszeichnungen
1.FürbesondereVerdienste,LeistungensowieaktiveArbeitimundfür
denVerein,fü
rlangjährigeTreuezumVereinkönnenMitgliederdes
SchützenvereinsaufVorschlagvonMitgliederundauf
Beschluss
des
VorstandesdesSchützenvereinsmiteinerUrkunde,Ehrengeschenk
bzw.Ordenausgezeichnetwerden.
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4
-
2.DieEhrungenundAuszeichnungensindimmer,außerinbesonderen
Situationen,ineinemwürdigenRahmen,wieVersammlungen,Feiern
u.ä.vorzunehmen.
3.JedesMitglieddesSchützenvereinserhältnach1
0JahrenMitglied
-
schaftimVerein,danachalle10weiterenJahreMitgliedschaftund
zur25jährigenMitgliedschaft,eineAnstecknadelmitder
entsprechendenAnzahlderMitgliedsjahre.
4.BesondereHöhepunkteeinesMitgliedeswie:
-
Juge
ndweihebzw.Konfirmation;
-
Geburtstage
50
-
sten,60
-
sten,65
-
sten,70
-
sten,75
-
sten,8o
-
stenund
dannjeden
Geburtstag
;
-
Hochzeit,SilberHochzeit,GoldeneHochzeit;
-
eigeneGeburteinesKindesundKindstaufebzw.Namensgebung
sind
Anlass
ihmeinPräsentinwürdigerFormvomSchützenverein
zuüberreichen.
5.DerSchützen
-
undderFiligrankönigerhaltenfürdasRegentenjahr
eineSchützenehrenkettediesiezurSchützentrachtbeibesonderen
Anlässenzutragenhaben.
Di
eseSchützenehrenketteistnachEndedesRegentenjahresandie
neuenKönigeweiterzugebenmiteinemvonihnengestiftetenKönigs
-
ordenmitGravurseinesNamens.DieGrößederOrdensindder
Schützenehrenketteanzupassen.
6.DerSchützen
-
undderFiligrankönigtragenalssichtbaresZeichen
anihrerSchützenjackedenKönigsorden.
DieserKönigsordenkannauchbeimSchützenkönigamHalsband
getragenwerden.
DerSchützenkönigträgtaufdenSchulterstückendieKönigskrone.
Zw
eimaligeSchützenkönigetragenzweiKronenjeSchulterstückusw.
IV.Schützenschnurbzw.Eichel
1.DieSchützenschnurbzw.EichelkannjedesMitglieddesSchützen
-
vereinserwerben,derdieBedingungenzumErwerbderSchützen
-
schnurbzw.derEic
helerfüllt.
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-
5
-
2.DieSchützenschnuristeineAuszeichnungundistdassichtbare
ZeichenderSchützinnenundSchützenfürdieTreuezumVerein
undbesondersguteSchießergebnisse.
3.DieSchützensc
hnurbzw.Eichelwirderkämpftunter:
a)denGewehrschützeninSilber;
b)denPistolenschützeninGrün.
4.DieBefestigungderSchützenschnurerfolgtzwischendemoberen
KnopfderSchützenjackeunddemrechtenSchulterstück.
EswirdnureineSchützenschnurgetragen.
5.AnderSchützenschnurkönnenbiszu3Eichelnderjeweiligen
Waffenart(Pistole/Gewehr)getragenwerden.
Insgesamt6Eicheln.
6.DieerworbeneSchützenschnurbzw.EichelisteineAuszeichnung,
dieinEhrengetragenwirdundbeieinemspäterenSchießennicht
bestätigtwerden
muss
.
DieSchützenschnurbzw.Eichelkannnichtmehraberkanntwerden.
BedingungenzumErwerbderSchützenschnurbzw.Eichel
1.DieSchützinbzw.derSchützehabendemSportleiterbzw.einem
BeauftragtenvordemSchießenmitzuteilen,daßsieumdenErwerb
derSchützenschnurbzw.Eichelschießenwollen.
2.DerSportleiterbzw.Beauftragtehändigtdenjew
eiligenSchützen
gekennzeichneteSchießscheibenaus.
NurdiesegekennzeichnetenSchießscheibengeltenfürdenErwerb
derSchützenschnurbzw.Eichel.
DieSchießscheibenmüssen10
-
nerRingscheiben,lt.Ordnungdes
DSB,sein.
3.ZumErwe
rbderSchützenschnurbzw.EichelmußdieSchützinbzw.
SchützemindestensnachstehendeRingeinderjeweiligenWaffen
-
artgeschossenhaben,mit10Schuß:
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6
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-
Luftgewehr,stehend,aufgelegt,10m.............94Ringe;
-
KK
-
Gewehr,stehend,aufgelegt.50m............90Ringe;
-
Luftpistole,einhändig,Freihand,10m...........80Ringe;
-
KK
-
Pistole,einhändig,Freihand,25m..........80Ringe
;
-
GK
-
Pistole,einhändig,Freihand,25m..........80Ringe.
RevolverzählenzudenPistoleninderAuswertung.
4.
Wieviel
SchüsseaufeineScheibegeschossenwerden,legtderSport
-
leiterbzw.Beauftragtefest.
5.DieAuswertungderbescho
ssenenScheibenerfolgtdurchdenSport
-
leiterbzw.BeauftragteinVerbindungmiteinemMitgliedausdem
Schützenverein.